Arbeitnehmer in solchen Firmen können gegen eine Kündigung ihres Arbeitgebers angehen, wenn sie die Kündigung für "sozialwidrig" halten - wenn sie also der Meinung sind, ungerecht behandelt worden zu sein., Er habe sich sozialwidrig verhalten, eine erhebliche Zahl von Menschen gefährdet, sei überlegt und in gefährlicher Weise vorgegangen, lautet das Urteil., Eine Blockade auf der Autobahn sei jedoch wegen der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer "sozialwidrig" und "verwerflich"., Urteile in den Vorprozessen gewußt habe, daß der Entzug der Betreuung außerschulischer Veranstaltungen nur im Wege der Änderungskündigung erfolgen könne. Die Kündigungen seien auch sozialwidrig., Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers setzt voraus, daß die Kündigung nicht bereits aus anderen Gründen unwirksam, sondern ausschließl. nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969).