(Amtsgericht Bad Homburg, Aktenzeichen: 2 C 718/01) W. B. Ein Urlauber, der bestohlen wurde und den Diebstahl erst 24 Stunden später der Polizei meldet, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz durch seine Reisegepäckversicherung., Unsinnig ist dagegen eine Reisegepäckversicherung., Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt jedoch: "Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, muß sich so verhalten, als hätte er keine.", Etwa acht Millionen Deutsche schützen sich vor solchen Pannen mit einer Reisegepäckversicherung., Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät: "Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, muss sich so verhalten, als hätte er keine.", Die Reisegepäckversicherung erstatte den Neuwert im Schadensfall., "Die Entscheidung über eine Reisegepäckversicherung ist vom Wert des Reisegepäcks und Reiseziel abhängig", sagt Brandenstein., Eine Reisegepäckversicherung sei vergleichsweise teuer und habe zudem zahlreiche Leistungsbeschränkungen., Bei der Reisegepäckversicherung, so das Verbrauchermagazin der "Stiftung Warentest", sollten Urlauber genau abwägen, ob diese für sie nötig sei., Cabrio-Verdeck: Wird ein auf einer Flugreise mitgeführtes Cabrio-Verdeck beschädigt, kann der Urlauber nicht verlangen, dass seine Reisegepäckversicherung den Schaden (in diesem Fall von 3300 Mark) übernimmt.