die Belehrungspflicht [pl. Die Belehrungspflichten]
Textbeispiele
  • Es liegt in meiner Belehrungspflicht, Ihnen die Regeln zu erklären.
    يقع في واجبي التعليمي أن أشرح لك القواعد.
  • Im Rahmen seiner Belehrungspflicht hat der Lehrer den Schüler über die Konsequenzen aufgeklärt.
    في إطار واجبه التعليمي، أوضح المعلم للطالب العواقب.
  • Die Belehrungspflicht des Arztes beinhaltet auch die Aufklärung über mögliche Risiken.
    تشمل واجب التعليمات للطبيب أيضا التوضيح حول المخاطر المحتملة.
  • Im Rahmen seiner Belehrungspflicht muss der Arbeitgeber seine Angestellten auf Risiken hinweisen.
    في إطار واجبه التعليمي، يجب على صاحب العمل أن يلفت انتباه موظفيه إلى المخاطر.
  • Die Belehrungspflicht liegt beim Lehrer, um sicherzustellen, dass alle Schüler die Regeln kennen.
    تقع واجب التعليمات على عاتق المعلم للتأكد من أن جميع الطلاب يعرفون القواعد.
Beispiele
  • In einem Urteil aus dem Jahre 1992 hat der BGH sogar seine bisherige Rechtsprechung verschärft und nunmehr ein Beweisverwertungsverbot angenommen, wenn die Belehrungspflicht verletzt worden ist., Die Verbraucherschützer kritisieren dabei, daß mit rasch angesetzten, nur kurzen Notarterminen die Belehrungspflicht nach dem Beurkundungsgesetz oft unterlaufen werde., Zum Vergleich: Totalitäre Regime wie die DDR kannten keine Belehrungspflicht und verlangten vom Beschuldigten, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken., Da Gegenstand einer Beurkundung und der Belehrungspflicht des Notars im übrigen nur die Genehmigungserklärung selbst wäre, könnte der Schutz des Genehmigenden auch bei Einhaltung dieser Form nicht entscheidend verbessert werden., Daraus folgt für die hier bedeutsame Belehrungspflicht des bekl. Notars anläßlich des Beurkundungsvorganges vom 26. 1. 1970:, Denn eine entsprechende Regelung, wie z. B. die in § 2 I HaustürWG angeordnete Belehrungspflicht, ist hier gerade nicht vorgesehen., Der OLG-Leitsatz, die Belehrung sei ein gebührenfreies Nebengeschäft des beglaubigenden Notars (63), ist sicher falsch, weil die Beglaubigung der Unterschrift Tatsachenbeurkundung und diese mit keiner Belehrungspflicht verbunden ist., Die Belehrungspflicht endet grundsätzlich auch, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs wegen der Regreßfrage anderweitig anwaltlich beraten wird (37)., Anders ist es, wenn nicht die Beurkundung, sondern die bloße Beglaubigung der Unterschrift unter einem mitgebrachten Vollmachtsentwurf verlangt wird. Der Notar hat bei der bloßen Unterschriftsbeglaubigung keine Prüfungs- und Belehrungspflicht., Das habe jedoch nicht zum Erlöschen der Ansprüche geführt, weil die Kl. eingeräumt habe, ihre Belehrungspflicht bezüglich der Rügepflicht, deren Schriftform und die Rügefrist nach § 13 III 1 GüKUMT möglicherweise nicht nachgekommen zu sein.