der Nießbraucher [pl. Nießbraucher]
مُنْتَفِعٌ [ج. منتفعون]
Textbeispiele
  • Der Nießbraucher hat das Recht, die Früchte des Eigentums zu genießen.
    المُنْتَفِع له الحق في الاستمتاع بثمار الممتلكات.
  • Die Rechte des Nießbrauchers enden mit seinem Tod.
    تنتهي حقوق المُنتَفِع بمجرد وفاته.
  • Der Nießbraucher ist für die Instandhaltung des Objekts verantwortlich.
    المُنْتَفِعُ مسؤول عن الحفاظ على العنصر.
  • Der Eigentümer hat dem Nießbraucher das Recht zur Nutzung des Objekts gewährt.
    أعطى المالك المُنْتَفِع الحق في استخدام العنصر.
  • Der Nießbraucher erhält die Erträge aus dem Vermögen, ohne das Vermögen selbst zu besitzen.
    يحصل المنتفع على العائد من الثروة دون امتلاك الثروة نفسها.
Synonyme
  • Nießbraucher, Nießnutzer
Beispiele
  • Die Finanzämter verlangen allerdings eine Mitteilung an die Mieter, daß der Vermieter jetzt als Nießbraucher handelt., Danach dürfen alle brennen lassen, die in einer brennberechtigten Gemeinde Eigentümer, Pächter oder Nießbraucher von Obstbäumen sind., Die gesetzlich dem Nießbraucher obliegende Baulast und Brandschadensversicherungspflicht tragen für das Schloß und die zum Schloßkomplex gehörigen Gebäude der Staat und der Nießbrauchsberechtigte in folgender Weise:, Die Zurechnung des Überschußanteils an den Nießbraucher käme in einem solchen Fall allenfalls dann in Betracht, wenn dem Nießbraucher zusätzlich weitere Rechte eingeräumt würden, die seine Rechtsstellung der eines Gesellschafters annähern., Soweit das Nießbrauchsrecht nicht aufrechterhalten wird, hat der Nießbraucher als Nebenberechtigter unter den in Art. 12 IV BayEG genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ersatz des Wertes seines Rechts aus der Geldentschädigung., Es ordnet lediglich in § 69 S. 1 die Pflicht des Nießbrauchers an, dem Eigentümer Beiträge, an denen der Nießbraucher sich nicht beteiligt hat, vom Zahlungstage an zum angemessenen Zinssatz zu verzinsen., Daß bei einem Vermögensnießbrauch der Nießbraucher die Vermögenssteuer zu tragen hat, ist in der Tat vom RG angenommen worden und hat im Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden (Staudinger- Promberger, § 1088 Rdnr., Zu entsprechenden Betriebsausgaben rechnet der BFH insbesondere auch die abschreibbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten, die der Nießbraucher selbst getragen hat (32)., Interessanterweise hat der Gesetzgeber selbst, wenn auch in Ausnahmefällen, dem Nießbraucher eine Verfügungsermächtigung zugebilligt., (2) Wird die Verwendung zur Wiederherstellung der Sache nicht verlangt, so fällt die Ersatzpflicht weg, soweit durch den ordnungswidrigen oder den übermäßigen Fruchtbezug die dem Nießbraucher gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden.
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  • Nießbraucher, Nießbrauchers, Nießbrauchern