Eine rechtliche Bestimmung, die es den Geldhäusern verbietet, Touristen oder Geschäftsreisende beim "Flüssigmachen" dieses Bargeldersatzes erneut zur Kasse zu bitten, gebe es noch nicht., was uns veranlaßte , den Diebstahl aufzugeben , war weniger jenes unangebrachte , doch dann und wann drückende Schuldgefühl , als vielmehr die wachsenden Schwierigkeiten beim Flüssigmachen der Beute .