Die Frau hat Recht, findet Ekkehard Bahlo, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten., Der Versicherte leistet im Laufe der Pflichtversicherungszeiten Beiträge zum Aufbau eines Vermögensstamms., Um die Höhe der Altersrente in die persönliche Altersvorsorge einbeziehen zu können, kann jeder Versicherte Auskunft über die Höhe der bereits erworbenen Anwartschaft beim Rentenversicherungsträger beantragen., Für verschiedene Personengruppen wie Männer, Frauen, Bergleute, Versicherte nach Arbeitslosigkeit und für Behinderte gelten darüber hinaus unterschiedliche Altersgrenzen., Langjährig Versicherte können ihre Altersrente auch bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahrs in Anspruch nehmen, wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben., Versicherte haben mit Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren Pflichtbeitragszeiten erfüllt ist., Ein Rentenanspruch besteht bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung, wenn der Versicherte in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat., Nach dieser besteht ein Rentenanspruch nur, wenn der Versicherte fünf Beitragsjahre nachweisen kann., Versicherte in der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wegen Alters oder wegen Todes., Für viele Versicherte dürfte sich die sinkende Auszahlung entscheidend auf ihren Lebensstandard im Alter auswirken.