Textbeispiele
  • Das Aktiengesetz (AktG) regelt den Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen.
    ينظم قانون الأسهم (AktG) عملية شراء وبيع حصص الشركات.
  • Das Aktienrecht wird in Deutschland durch das Aktiengesetz (AktG) geregelt.
    يتم تنظيم حق الأسهم في ألمانيا من خلال قانون الأسهم .
  • Laut Aktiengesetz (AktG) muss eine Aktiengesellschaft einen Aufsichtsrat haben.
    وفقاً لقانون الأسهم (AktG)، يجب أن تمتلك الشركة المساهمة مجلس إشراف.
  • Das Aktiengesetz (AktG) definiert die Rechte und Pflichten der Aktionäre.
    يحدد قانون الأسهم (AktG) حقوق وواجبات المساهمين.
  • Das Aktiengesetz (AktG) dient dem Schutz der Anleger.
    يخدم قانون الأسهم (AktG) حماية المستثمرين.
Beispiele
  • 1. Der Aufsichtsrat der Neuen Deutsche Bank AG wird sich nach Durchführung der Verschmelzung aus 20 Mitgliedern zusammensetzen (§§ 96 AktG und 7 Abs. 1 Nr. 3 MitbestG)., Solche Schutzgesetze könnten Paragraph 88 Börsengesetz (BörsG) oder Paragraf 400 Aktiengesetz (AktG) sein, sagte der Jurist., Herr Rechtsanwalt Marcus Schneider-Bodien ist gem. 85 AktG zum Notvorstand bestellt., Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse auf Grund des 262 Ziffer 4 AktG aufgelöst., Wegen der Festsetzung im einzelnen wird auf die bei den Registerakten befindlichen Urkunden, insbesondere den Bericht über die Prüfung von Sacheinlagen gem. 183 Abs. 3 AktG., Bezug genommen., Das Umtauschverhältnis beträgt, vorbehaltlich einer höheren Festsetzung in einem Verfahren nach 320 b Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit 306 AktG: Für je 3 Aktien der Bavaria-St., Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 20. April 1995 ist das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln gemäß 207 ff AktG um 2.400.000 DM auf 3.000.000 DM erhöht und die Satzung neu gefaßt, insbesondere in 5 (Grundkapital) und 10 (Aufsichtsrat)., Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmensverträge im Sinne von 291, 292 AktG abschließen und Interessengemeinschaften eingehen., Zwischen der Gesellschaft als Verpächterin und der Maritim Hotelgesellschaft mbH als Pächterin besteht ein Betriebspachtvertrag gemäß 292 Absatz 1 Nr. 3 AktG vom 25. Februar 1992, dem die Gesellschafterversammlung am 23. März 1995 zugestimmt hat., Dieses Recht steht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft jedoch nur zu, wenn sie nachweisen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird ( 347 AktG).HRB 32971 C.O.X.
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  • II AktG, ff AktG, I AktG, Kropff AktG, z AktG, Hüffer AktG, III AktG, %N% AktG, VI AktG
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  • AktG Großkomm, AktG GmbHG, AktG n, AktG Bezug, AktG vorgesehenen, AktG a