die Vorlegung [pl. Vorlegungen]
عَرْضٌ [ج. عروض]
Textbeispiele
  • Die Vorlegung des Projekts wird nächste Woche stattfinden.
    سيتم عرض المشروع الأسبوع المقبل.
  • Die Vorlegung Ihrer Arbeit war exzellent.
    كان عرض عملك ممتازًا.
  • Ich war beeindruckt von Ihrer Vorlegung bei der Konferenz.
    أعجبني عرضك في المؤتمر.
  • Die Vorlegung meines Vorschlags wurde gut angenommen.
    تم قبول عرض اقتراحي بشكل جيد.
  • Die Vorlegung der Ergebnisse ist ein wichtiger Teil des Forschungsprozesses.
    عرض النتائج جزء مهم من عملية البحث.
Synonyme
  • أبان ، أظهر ، بيّن ، أوضح ، أعلن ، أثار ، طرح ، استعرض ، عالج ، حنّ ، تشوّق ، اشتاق ، تاق ، اتّسع ، رحُب ، وسُع ، وسع ، شتم ، ثلب ، سبّ ، قذف ، لوّح ، أومأ ، أشار ، ألمح ، إبانة ، إظهار ، تبيان ، إيضاح ، اتّساع ، رحابة ، سعة ، تقديم ، بسط ، استعراض ، قيامة ، بعث ، انبعاث ، حساب ، وسط ، جانب ، شرف ، نسب ، محتد ، حضر ، خطر
Beispiele
  • Ich ersuche Sie zum letzten Male um Vorlegung Ihrer Korrespondenz., Bald werde er nach Hechelkram zurückkehren, sein väterliches Reich unter Vorlegung authentischer Urkunden in Anspruch zu nehmen. _________________________________________________________________, Die Vorlegung derselben gab reichen Unterhaltungsstoff, und Reinhard ward dadurch vielfach Mittelpunkt der Gesellschaft., Es waren zum Teil Scheine, deren Vorlegung bei gewissen Lebensakten die bürgerliche Ordnung von ihren Mitgliedern zu verlangen pflegt., Ja, der Kerl soll letzthin dem Minister der Finanzen bei Vorlegung des neuen Etats gesagt haben, "er sähe wohl, daß er um 700 000 Taler höher als früher sei, wisse aber nicht warum"., Tagesordnung: 1. Vorlegung des Jahresabschlusses 1963 sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Zeit vom 1. Januar 1963 bis 31. Dezember 1963 ., zur Geltendmachung des Anspruchs aus einem Zinsschein bedarf es nicht der Vorlegung der zugehörigen Teilschuldverschreibung ., 1. Vorlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1958 , des Geschäftsberichts und des Berichts des Aufsichtsrats ., (4) Macht der Beweisführer glaubhaft, daß in den Händen eines Dritten geeignete Vergleichungsschriften sich befinden, deren Vorlegung er im Wege der Klage zu erwirken imstande sei, so gelten die Vorschriften des § 431 entsprechend., Dann aber ist das Verlangen der Vorinstanzen nach Vorlegung eines Erbscheins, der übrigens zum ausschließlichen Gebrauch für das Grundbuchverfahren gebührenermäßigt erteilt werden kann (§§ 107 III, 107a KostO), berechtigt.