Textbeispiele
  • Ich habe mich entschieden, das Erbe abzulehnen.
    قررت أن أتنازل عن حقي في الميراث.
  • Sie haben das Recht auf Erbausschlagung.
    لديكم الحق في التنازل عن الميراث.
  • Er hat seine Erbausschlagung angekündigt.
    أعلن عن تنازله عن حقه في الميراث.
  • Die Erbausschlagung sollte schriftlich erfolgen.
    يجب أن يتم التنازل عن الحق في الميراث كتابيًا.
  • Die Prozedur der Erbausschlagung ist gesetzlich geregelt.
    تتم تنظيم الإجراءات القانونية للتنازل عن حق الميراث بموجب القانون.
Beispiele
  • Eine Erbausschlagung muß innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls (bzw. der Information über das Testament) in öffentlich beglaubigter Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen., 2. Hieraus folgt, daß die gegenüber dem AG Charlottenburg abgegebene Erbausschlagung (verbunden mit der Anfechtung des Ablaufs der Erbausschlagungsfrist) nur den Nachlaßteil umfaßte, der dem Erbstatut der alten Bundesländer unterlag., Das ergibt sich aus dem oben zitierten zweiten Halbsatz der Materialien, nach denen eine solche Erbannahme nach einer vorausgegangenen Erbausschlagung wegen Überschuldung im Sinne des VermG wirksam ist., Erst die Erbausschlagung des letzten (natürlichen) Erben führt bei dieser Betrachtung unmittelbar zum Eigentumerwerb des Staates (Volkseigentum)., Für Grundstücke im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes, die durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden, wird keine Entschädigung gewährt., Das OLG Oldenburg (Nr. 10) hält die Erbausschlagung für die Leibesfrucht durch die Eltern für möglich. Das OLG Köln (Nr. 11) überprüft die Wirksamkeit einseitiger Änderungsvorbehalte in einem Erbvertrag., Deren Erbenstellung scheint nun den Restitutionsanspruch gem. § 1 II VermG, der die Vermögensaufgabe durch Erbausschlagung infolge ökonomischen Zwangs und die Übernahme des bebauten Grundstückes oder des Gebäudes voraussetzt, zu verdrängen., In den Fällen der Enteignung, des Eigentumsverzichts zugunsten des Volkseigentums und der Schenkung an den Staat liegt ein solcher "unmittelbarer" Eigentumsübergang auf der Hand. Nicht anders verhält es sich auch bei der Erbausschlagung.