Im vorliegenden Fall erhielt der Käufer laut Mitteilung des Rings Deutscher Makler Bayern (RDM) Schadenersatz für alle angefallenen Aufwendungen wie Notariatsgebühren, gezahlte Grunderwerbssteuern und die Kosten für das aufgenommene Hypothekendarlehen., Die Notariatsgebühren beim Kauf von Wohnungseigentum wurden von 6 auf 4,8 Prozent des Kaufpreises gesenkt., Notariatsgebühren richten sich generell nicht nach dem Arbeitsaufwand, sondern nach dem Geschäftswert., Beim Erwerb von Wohneigentum, für das eine Eigenheimzulage gezahlt wird, entfällt die Vorkostenpauschale von 3 500 Mark für Kosten vor dem Einzug, wie zum Beispiel Notariatsgebühren., Finanzierungskosten (Damnum, Zinsen, Notariatsgebühren für die Eintragung einer Grundschuld) gehören nicht zu den Herstellungskosten ( Finanzierungskosten ).