BERLINER ZEITUNG/MIKE FRÖHLING Surfen im Büro: Noch sind die Pläne nicht vom Tisch, die eine Steuerpflicht für private Internetnutzung am Arbeitsplatz vorsehen., Zweitens, so Gasse weiter, müsse der Staat garantieren, dass diese Zahlungen zum Zeitpunkt der Einzahlung weder der Sozialversicherungspflicht noch der Steuerpflicht unterliegen., EU-Ausfuhren: Firmen aus der EU, die über Internet ins außereuropäische Ausland verkaufen, sollen danach von der Steuerpflicht befreit werden., Damit werde dann auch deutlich, ob sie ihrer Steuerpflicht nachgekommen seien., In der EU-Kommission hieß es, wegen dieses Problems haben man auch die 100 000-Euro-Schwelle beschlossen: Kleine Betriebe, die nur unregelmäßig nach Europa lieferten, würden damit von der Steuerpflicht von vorneherein ausgenommen., Der Entwurf sieht auch vor, dass Unternehmen aus der EU, die über das Internet ins außereuropäische Ausland verkaufen und liefern, von der Steuerpflicht befreit werden., Die Steuerpflicht soll allerdings nur für Unternehmen gelten, deren Gesamtlieferungen an private Kunden mindestens 100 000 Euro im Jahr ausmachen., Die EU-Kommission verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, um Internet-Lieferanten aus dem außereuropäischen Raum der Steuerpflicht in der EU zu unterwerfen., Darunter versteht man Steuerfreiheit für die Beiträge und eine Steuerpflicht erst für die später ausgezahlte Zusatzrente., Die EU-Länder verhandeln schon seit Jahren darüber, wie sie sicherstellen können, dass sich EU-Bürger nicht durch Geldanlagen im Ausland der heimischen Steuerpflicht entziehen.