Es gibt zwei Kündigungsgründe: Zahlungsverzug und Nichtzahlung trotz erbrachter Leistung", sagte DFL-Boss Werner Hackmann, "unsere weitere Vorgehensweise hängt vom Verlauf der Gespräche ab.", In weltweit 216 Fällen gerieten Unternehmen im vergangenen Jahr in Zahlungsverzug., "Jeder Zahlungsverzug bringt ein weiteres Glied der Produktionskette in Schwierigkeiten.", Regierung will Zahlungsverzug bei Schuldendienst vermeiden [weiter_dreieck_r_weiss.gif] mehr, Der Inhalt ist indes weniger freundlich: "Sie befinden sich im Zahlungsverzug.", Es gebe, so Hackmann, zwei Kündigungsgründe: "Zahlungsverzug und Nichtzahlung trotz erbrachter Leistung.", Als Hauptgrund für den Konkurs aber geben die Unternehmen Zahlungsverzug an., Im Zahlungsverzug: Lothar Matthäus Foto: dpa, Das seit Mai 2000 in Deutschland geltende Gesetz zum Zahlungsverzug hat bislang keinen grundlegenden Wandel geschaffen., Ein solcher Verstoß liegt zum Beispiel beim "Zahlungsverzug" vor.