Der Zeitpunkt der Eintragung des Eigentumswechsels ist jedoch nicht entscheidend für die Frage, ob die Gläubiger durch eine Rechtshandlung unmittelbar oder mittelbar benachteiligt worden sind. Fordert eine Anfechtungsvorschrift - wie § 3 I Nrn., "Ist der Fürsorgebedürftige an dem Gegenstand der Rechtshandlung nur mitberechtigt, so ist der Wert seines Anteils maßgebend" (§ 93 I 2 Halbs. 1 KostO)., Die Summe aller von Einzelgläubigern wegen einer bestimmten Rechtshandlung erhobenen Anfechtungsansprüche erhält bei Konkurseröffnung einen besonderen, gerade durch den Konkurszweck geprägten Charakter., Mit seiner Rechtshandlung wollte der KV allein die Umschaffung des Schuldverhältnisses mit dem jeweiligen Besteller (vgl. oben zu a) bewirken und damit die von der KG eingegangenen Vertragspflichten beseitigen., Der Grundsatz bezieht sich auf die Kenntnis des Vertreters desjenigen Organs der jur. Person, das im Einzelfall zur Vertretung befugt, d.h. für die erforderl. Rechtshandlung, hier für die Kündigung, zuständig ist.