Für Vater Staat muss er richtig tief in die Tasche greifen. 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer aus dem Kaufpreis sind für diesen Posten aufzubringen., Darüber hinaus sollten das investitionsfeindliche Mietrecht geändert, die Grunderwerbsteuer abgeschafft und die steuerliche Verlustverrechnung eingeführt werden., Dabei zum Kaufpreis hinzurechnen: 3,5 % Grunderwerbsteuer, ca. 2 % Notar- und Gerichtskosten., Statt geplanter 2,1 Mrd. Mark brachte z. B. die Erhöhung der Erbschaftsteuer nur schlappe 7 Mio., die höhere Grunderwerbsteuer statt 4,3 nur 2,7 Mrd. Mark. Grund: sinkende Immobilien-Preise, weniger Erbfälle als erwartet., Grunderwerbsteuer nur noch vorläufig erhoben, Beispiel: Eine vierköpfige Familie kauft ein Haus mit Grundstück (Neubau) für 380.000 Mark. Zum Kaufpreis kommen 2 % Notar- und Gerichtskosten sowie 3,5 % Grunderwerbsteuer hinzu., Zentralverband der Hauseigentümer rät zu Einspruch gegen Grunderwerbsteuer - möglicherweise verfassungswidrig., Grunderwerbsteuer steigt von 2 auf 3,5 % vom Kaufpreis., Wenn z. B. die Vermögenssteuer wegfällt und für einen Teil davon die Grunderwerbsteuer erhöht wird, dann sinkt dennoch die Gesamtsteuerlast., Andernfalls könnten Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer ab 2002 nicht mehr erhoben werden, womit den Ländern Einahmen von 16,6 Milliarden fehlen würden.