Bemerkenswert an dieser These ist nur, daß die Forderung nach kürzeren Arbeitszeiten stets mit der Forderung nach Lohnausgleich verbunden wird., Oder es müßten mehr Menschen bereit sein, in Teilzeit ohne Lohnausgleich zu arbeiten., Gefordert wird die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich., Ob zu einer Arbeitszeitverkürzung auch noch der volle Lohnausgleich gehört, war schon immer offen., Es ist also ein Ausstieg bei teilweisem Lohnausgleich herausgekommen., Was den Ausstieg bei vollem Lohnausgleich angeht, so hat die IG Metall immerhin erreicht, dass auch auf eine Abfindung in einer gewissen Höhe ein Rechtsanspruch besteht., Sie wollte den Rechtsanspruch der Antragsteller, sie wollte den Ausstieg mit 60 bei vollem Lohnausgleich., Wer seine Arbeitszeit freiwillig absenkt, erhält einen Zuschuss, sodass der Lohnausgleich zwischen 70 und 90 Prozent des bisherigen Nettoverdienstes beträgt., Als Alternative fordern die "Hängematten" unter anderem radikale Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich - wohl wissend, dass sie damit nicht einmal bei der PDS uneingeschränkte Zustimmung ernten., Wenn Betriebsräte heute mit den Prinzipalen Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich vereinbaren, darf der Erste Bevollmächtigte der IG Metall froh sein, wenn er überhaupt informiert wird.