Textbeispiele
  • Der Übergang des Vermögens nach dem Tod ist ein komplexer Prozess.
    إن الانتقال المالي بعد الوفاة هو عملية معقدة حصر التركة.
  • Das Gesetz regelt den Vermögensübergang im Falle eines Todesfalls.
    ينسق القانون حصر التركة في حالة الوفاة.
  • Die Regelungen zum Vermögensübergang variieren von Land zu Land.
    تختلف القواعد المتعلقة بحصر التركة من بلد إلى بلد.
  • Die Familie muss den Vermögensübergang nach dem Tod eines Angehörigen regeln.
    يجب على العائلة تنظيم حصر التركة بعد وفاة أحد أفراد العائلة.
  • Ein Testament kann den Prozess des Vermögensübergangs erleichtern.
    يمكن أن يسهل وصية العملية جزئيا حصر التركة.
Synonyme
  • حصر الإرث
Beispiele
  • Der Vermögensübergang auf einen unwiderrufbaren Trust löst dagegen amerikanische Schenkungssteuer aus., Bei einem geplanten Gang an die Börse muss in jedem Falle rechtzeitig der Vermögensübergang erfolgt sein., Außerdem muss die optimale Rechtsform für den Vermögensübergang gewählt werden., Ein solcher Sprung findet beim Übergang des Vermögens von einem auf den anderen Ehegatten nicht statt; gibt es Kinder, kann der Vermögensübergang später erfasst werden., Eine besondere typisierende Regelung halte ich außerdem beim Vermögensübergang zwischen Eheleuten für den Fall für gerechtfertigt, dass aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind., Ob sich aus dieser zusätzlichen Steuerbelastung Nachteile gegenüber einem Vermögensübergang im Wege der normalen Generationenfolge ergeben, kann nur im Einzelfall anhand eines individuellen Belastungsvergleichs ermittelt werden., Der Steuerzahler wird also noch nach nahezu 200 Jahren völlig ungeniert u. a. für den Vermögensübergang geistlicher Fürstentümer an die deutschen Nachfolgestaaten zur Kasse gebeten., 5. Erbfolgeregelung Durch Vereinbarung eines Ankaufsrechts zugunsten eines Erben erfolgt der Vermögensübergang zum Restwert; eine vorteilhafte Lösung zum Vollzug des Generationswechsels., 10) und dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Zusammenhangs der Haftungsfrage mit dem Vermögensübergang (Zieger, in: v. Münch, GGK, 2. Aufl. (1983), Art. 134 Rdnr., 3. Ein Vermögensübergang erfolgte auch nicht durch das KommunalvermögensG, da dessen Ausführungsbestimmungen eine antragsabhängige Übertragung regeln.
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  • Vermögensübergang, Vermögensübergängen, Vermögensübergänge, Vermögensübergangs, Vermögensüberganges