Somit besteht für einen deutschen Autofahrer die Gefahr, daß bei einem von ihm verursachten Crash der Versicherungsbetrag nicht ausreicht, um den gesamten Schaden zu bezahlen., Nur dieser Versicherungsbetrag, der auch die Pflegeversicherung beinhaltet, belastet die Lohnnebenkosten und wird vielleicht voll vom Arbeitgeber bezahlt., Angestellte müssen dagegen einen Nachteil hinnehmen: Laut Sozialgesetzbuch muß sich der Arbeitgeber nur am Versicherungsbetrag beteiligen, nicht aber am Selbstbehalt., "Der jährliche Versicherungsbetrag von 50,0 TM" (50 000 Mark) werde "durch die Zahlungen laufend überzogen".