Dies ist ein Hinweis darauf, daß ohne Änderungen am Außensteuerrecht doch nicht alle Schlupflöcher gestopft werden können., Gleichzeitig packt Eichel längst überfällige Änderungen beim Außensteuerrecht an., Zudem ist eine Abmilderung im Außensteuerrecht geplant, von der grenzüberschreitende Konzerne profitieren werden., Zweite Peinlichkeit: die Informationen zum Außensteuerrecht waren längst in einem Handbuch zitiert., Ein Zeuge, Ende der 80er Jahre im Ministerium Fachmann für Außensteuerrecht, sagte aus, daß Peter Graf im März 1987 bei einem Gespräch in Stuttgart erklärt habe, die Vermarktung seiner Tochter auf eine Firma in den Niederlanden zu übertragen., Auch hätten sie den zuständigen Referenten für Außensteuerrecht und Körperschaftssteuer im Stuttgarter Finanzministerium, Gerd Metzmaier, angerufen., Mittlerweile sorgt das Außensteuerrecht für eine etwas höhere Besteuerung., Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsrecht., Außensteuerrecht, Anrechnung ausländischer Steuern (§§ 34c, 34d EStG, § 26 KStG, § 21 ErbStG), nationale Schachtelprivilegien (§ 9 Nrn., Rechtsanwalt und Notar Horst Nickel, Hanau NJW 1993, 2034 Buchbesprechungen Kommentar zum Außensteuerrecht.