Die Klagegründe sind höchst unterschiedlich., Auch die Mannheimer Richter halten die vom Dauerkandidaten vorgebrachten Klagegründe nicht für stichhaltig., Gemeint sind damit ersichtlich nur Fallgestaltungen, in denen ein einziger prozessualer Anspruch auf mehrere Klagegründe gestützt bzw. stützbar ist (vgl. BT-Dr 11/7030, S. 37)., Dies ist vor allem dann der Fall, wenn zwei selbständig nebeneinander stehende Klagegründe zugleich wechselseitig im Eventualverhältnis geltend gemacht werden (BGH,NJW 1992, 2080 (2081) = LM H. 9/1992 § 301 ZPO Nr. 46)., Auf mehrere Klagegründe, wie die unzureichende Sicherung gegen Flugzeugabstürze oder Sicherheitsprobleme wegen des Entsorgungsengpasses, sei das Gericht praktisch nicht eingegangen.