Textbeispiele
  • Die Vorbereitungshandlungen sind ein untrennbarer Teil der Organisation jeder Veranstaltung.
    أعمال التحضير جزء لا يتجزأ من تنظيم أي حدث.
  • Wir müssen Vorbereitungshandlungen durchführen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
    علينا أن نجري أعمال تحضيرية للحصول على النتائج المطلوبة.
  • Die Vorbereitungshandlungen vor dem Treffen haben eine große Bedeutung für den Eindruck, den das Treffen hinterlassen wird.
    الأعمال التحضيرية قبل اللقاء لها أهمية كبيرة في الانطباع الذي سيتركه اللقاء.
  • Die Vorbereitungshandlungen schließen meist das Sammeln und Analysieren von Informationen ein.
    تتضمن أعمال التحضير عادة جمع المعلومات وتحليلها.
  • Die Vorbereitungshandlungen für das Projekt waren schwierig, aber notwendig für seinen Erfolg.
    الأعمال التحضيرية للمشروع كانت صعبة ولكنها ضرورية لنجاحه.
Beispiele
  • Die dazu gegenwärtig laufenden Vorbereitungshandlungen der USA (...) verstoßen gegen das Verbot der Drohung mit Waffengewalt., "Somit gehen von den in Deutschland lebenden Hamas-Anhängern Bestrebungen aus, die durch Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange gefährden.", Damit verfolgt der Verband Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden., Ihre Kunst besteht darin, dass weder Schenker noch Beschenkte in den Verdacht vollendeter Korruption geraten, sondern sich mit straflosen Vorbereitungshandlungen begnügen., Aber eigentlich", sagt Herr Schulz, "betreibt die Stiftung im Moment nur sinnvolle Vorbereitungshandlungen.", "Rose hat Vorbereitungshandlungen zur Chemiewaffenherstellung gefördert", sagte Richter Heissler., Zu sehr sind die Geheimdienste aus Ost und West in die Vorbereitungshandlungen verstrickt gewesen., Es kam aber nur zu entsprechenden Vorbereitungshandlungen., Dagegen seien Unternehmenstatbestände geschaffen worden, so daß oft bereits Vorbereitungshandlungen bestraft worden seien., Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12 (14) = NJW 1961, 1541; BGHSt 28, 346 (347 f.) = NJW 1979, 1721; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).
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  • Vorbereitungshandlung, Vorbereitungshandlungen