München - Das Bundeskartellamt hat den Prüfungsumfang im Fall Liberty Media erweitert., "Die Rahmenbedingungen bestimmen Lehrinhalte und Prüfungsumfang, schreiben die Qualifikation der Dozenten vor., Rspr.; z. B. BGHSt 29, 319, 322; BGHR StGB vor § 1 bF Gesamtw. fehlende 1 und Prüfungsumfang 1)., Das ist dann der Fall, wenn ihr Studium nach Stoffangebot, Ausbildungsdauer, Ausbildungsintensität, Prüfungsumfang und Prüfungsanforderungen dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium entsprach. Diese Voraussetzungen liegen vor., Das bedeutet, daß sich der aus dem Inhalt der Prüfungsanordnung ergebende Prüfungsumfang mit dem vom Steuerbescheid abgedeckten Besteuerungsumfang decken muß., Überdies lasse sich eine Tendenz beobachten, bei der erstmaligen Prüfung besonders grundrechtsrelevanter Fallkonstellationen einen erweiterten Prüfungsumfang vorzunehmen., Dies folge aus dem Rechtsgedanken des § 513 II 1 ZPO, den Gleichlauf zwischen Prüfungsumfang und Prüfungspflicht des Einspruchsrichters einerseits und der Berufungsfähigkeit des zweiten Versäumnisurteils andererseits zu gewährleisten., Insoweit kann der Prüfungsumfang eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben.