إِعادَةٌ [ج. أعادات]
Textbeispiele
  • Die Bank hat eine Rückgewähr der Einlagen versprochen.
    وعدت البنك بإعادة الودائع.
  • Die Rückgewähr der Sicherheit erfolgt am Ende des Mietvertrags.
    تتم إعادة الضمان في نهاية عقد الإيجار.
  • Die Rückgewähr der Kaution ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
    إعادة الكفالة مرتبطة بشروط معينة.
  • Nach Beendigung des Projektes erwarten wir eine vollständige Rückgewähr der finanzierten Mittel.
    بعد انتهاء المشروع، نتوقع إعادة كاملة للأموال الممولة.
  • Die Rückgewähr des Kredits an die Bank ist verpflichtend.
    إعادة القرض إلى البنك إلزامية.
Synonyme
  • تكرار ، مُراجعة ، ترداد ، ردّ ، إرجاع ، إثابة ، تكرير ، تصفية
Beispiele
  • Die hier gewählte Leibrente wird nicht nur bis zum Tod des zweiten (Ehe-)Partners in unveränderter Höhe ausgezahlt, es erben auch im - frühen - Todesfall die Begünstigten das noch nicht verbrauchte Kapital (Rente mit Rückgewähr)., Für die erst nach dem Rückerstattungsakt vorgesehenen Auseinandersetzungen über die Rückgewähr, Anrechnung von Nutzungen, Entgelt für Geschäftsführung, Aufwendungen usw. tut er gut daran, rechtzeitig die erforderlichen Beweismittel bereitzustellen., Die Währungsumstellung kompliziert die Auseinandersetzung weiterhin; sie belastet die Ansprüche des Verpflichteten auf Rückgewähr des gezahlten Entgeltes, während für den Anspruch das Verhältnis 1 zu 1 maßgebend ist., Solcherart "rehabilitierten Personen" soll jetzt nach dem Willen von Scholz "die Rückgewähr ihres individuellen Eigentums ermöglicht werden" - als ginge es um herrenlose Brillantringe., Aber im Sinne eines höchstmöglich rechtsstaatlichen Verfahrens muß jedenfalls den Opfern solcher Verurteilungen, jetzt sogar durch Rußland rehabilitierten Personen, die Rückgewähr ihres individuellen Eigentums ermöglicht werden. +++, Binnenmarkt bringt buntere Palette von Versicherungstarifen / Rückgewähr spielt. geringere Rolle jk HAMBURG., Dies nimmt die SB-Kauf ebenso "mit Befriedigung" zur Kenntnis wie die "Rechtsauffassung zur Rückgewähr"., ZivilR, Teil I, S. 168; Zivilpro- zeßR,-[ZivilprozeßR] Lehrb., S. 352), und zwar auch für den Fall der gegenseitigen Rückgewähr bereits erbrachter Leistungen aus nichtigen Verträgen (Komm. zur DDR-ZPO, § 90 Anm. 2)., Ein Anspruch auf Rückgewähr der von ihm erbrachten Leistung gem. § 346 BGB steht dem Wandlungsberechtigten aber erst zu, wenn die Wandlung vollzogen ist., 3. Der Anspruch auf Rückgewähr der Invantarbeiträge ist durch die Abfindungsvereinbarung vom 14./18. 11. 1990 nicht ausgeschlossen.