Laut Aktiengesetz darf nur der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, wer als Abschluss- oder Sonderprüfer bestellt werden soll., Da eine Beteiligung von 25 Prozent einem Aktionär nach dem Aktiengesetz bereits wesentliche Rechte einräumt, sind bewußt die 20 Prozent als Höchstgrenze gewählt worden., Laut Aktiengesetz darf ein Aufsichtsrat keinesfalls bestimmen, wie viel er selbst bekommt., Laut Aktiengesetz müssten nämlich "grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung" vorliegen., Für diesen Fall, so wurden die Skeptiker belehrt, genüge die im Aktiengesetz gegebene Möglichkeit der Stimm-Wahrnehmung durch "Stimmboten"., Zudem habe der Gesetzgeber zu Recht darauf verzichtet, im Aktiengesetz Wertangaben zu fordern, weil ansonsten Spielraum für langwierige Anfechtungsklagen gegeben wäre., Sogar von Dilettantismus und Verstößen gegen das Aktiengesetz ist die Rede., "Das Aktiengesetz verbietet dem Vorstand, eine Option nicht zu prüfen, die den Unternehmenswert erhöhen kann., Mobilcom erklärte, sie berücksichtige aus formalen Gründen das im Aktiengesetz verankerte Minderheitenrecht, halte den Antrag auf eine außerordentliche Hauptversammlung jedoch inhaltlich für unberechtigt und die Gründe für unzutreffend., Falls Sommer gegen eine Abberufung klagen wolle, habe er gute Karten, so Knoll, denn nach § 84 Aktiengesetz kann der Aufsichtsrat die Ernennung zum Vorstandschef nur dann widerrufen, "wenn ein pflichtwidriger Grund vorliegt".