das Schuldverhältnis [pl. Schuldverhältnisse]
Beispiele
  • Sie waren von den Großen abhängig, zu denen sie oft, so gut wie die Kolonen oder Pächter, als Klienten in drückendem Schutz- und Schuldverhältnis standen., Es begründet ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in Gehalt und Wirksamkeit einem aus einer Vorkaufsvereinbarung folgenden Schuldverhältnis gleichgestaltet ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (Erman-Weitnauer, BGB, 8. Aufl., § 504 Rdnr., Schließlich läßt sich der Anspruch entgegen der Ansicht des Kl. auch nicht auf eine nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuerkennende Nebenpflicht aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Wohungsberechtigtem und Eigentümer stützen., Selbst für den Fall des § 323 III BGB, den man früher der condictio ob causam finitam zuordnete, nimmt die heute herrschende Meinung an, daß es sich um einen noch auf dem Schuldverhältnis beruhenden Rückabwicklungsanspruch handelt (44)., Eine höchstinteressante wirtschaftsrechtliche Blütenlese. Rechtsanwalt Dr. Rainer Bechtold, Stuttgart NJW 1990, 2739 Buchbesprechungen Das Schuldverhältnis. Begründung und Änderung, Pflichten und Strukturen, Drittwirkungen., Die in der gemeinrechtlichen Solidarität wurzelnde Gesamtgläubigerschaft begründet zufolge der Mehrheitstheorie für jede Schuldner-Gläubiger-Beziehung ein Schuldverhältnis (S. 158, 170, 188, 190)., Der Erbbaurechtsinhalt schafft ein Schuldverhältnis zwischen den jeweiligen Sachenrechtsinhabern und wirkt auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern, wenn er eingetragen ist, also absolut., Diese Möglichkeit besteht bei Kreditkartenverträgen, wie bei jedem auf Dauer angelegten Schuldverhältnis, ohne daß es dafür besonderer Vertragsklauseln bedürfte. Nr. 12 I 1 AGB der Bekl. verstößt daher gegen § 9 AGBG., Es entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, das eine rechtsgeschäftsähnliche Beziehung herstellt (BGHZ 93, 278 (281) = NJW 1985, 1161 = LM § 82 KO Nr. 14)., 58; Gernhuber, Das Schuldverhältnis, 1989, S. 342f.; Hüffer, Leistungsstörung durch Gläubigerhandeln, 1976, S. 206ff.; vgl. auch BGH, NJW 1995, 957).
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  • Schuldverhältnis, Schuldverhältnisses, Schuldverhältnisse, Schuldverhältnissen