Den Ländern sollen die direkten Steuern zufallen, im wesentlichen die Einkommen- und Körperschaftsteuer., Das Aufkommen der Körperschaftsteuer hat sich, als Anteil an der Wirtschaftsleistung gemessen, zwischen 1980 und 1994 halbiert., Im Programm nicht erwähnt, aber im Steuerkonzept der SPD verankert, ist der Abbau des Satzes für die Körperschaftsteuer von 45 auf 35 Prozent allerdings nur, wenn es gleichzeitig gelingt, viele Abschreibungsmöglichkeiten zu kappen., Damit die Einheitlichkeit der Besteuerung gewahrt bleibt, soll die Einkommensteuer zur Bundessache werden, die Länder erhielten Zuschlagsrechte bis zu zehn Prozent zu den Tarifen der Einkommen- und Körperschaftsteuer., Die Körperschaftsteuer, die von Kapitalgesellschaften zu zahlen ist, will der Ökonom ganz abschaffen., Was wir jetzt brauchen, ist neben der Senkung der Körperschaftsteuer eine erneute und diesmal wirklich mutige Reform der Einkommensteuer., Da aber in Deutschland 90 Prozent aller Unternehmen Personengesellschaften sind, musste die Kopfgeburt einer Wahlmöglichkeit für Personengesellschaften zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer verfolgt werden., Mehr als fragwürdig ist aber der Vorstoß der Kläger in Karlsruhe, den Ländern das Recht einzuräumen, eigene Sätze für die Einkommen- und Körperschaftsteuer festzulegen., - nicht entnommene Gewinne einem Sondertarif unterliegen, der mit 28 beziehungsweise 25 Prozent ebenso hoch ist wie der Satz bei der Körperschaftsteuer oder, - Personengesellschaften für die Körperschaftsteuer optieren,