Beispiele
  • Die Lückenhaftigkeit dieser Präsidialbeschlüsse zeigt sich im Falle der besprochenen Entscheidungen darin, daß eine Regelung des Falles der Vorbefassung zweier Gerichte mit derselben Sache offenbar nicht erfolgt ist., Dieser Grundsatz folgt im Umkehrschluß aus § 41 Nr. 4 bis 6 ZPO, woraus zu erkennen ist, daß nach dem Willen des Gesetzgebers nicht jede Vorbefassung mit der Sache für eine Ablehnung ausreichend ist.