Wenn der Beschwerdegegenstand dagegen über 10 000 DM liegt, muß auch die Bank den Schlichtungsspruch nicht gegen sich geltend lassen., An den Spruch ist die Bank gebunden, wenn der Beschwerdegegenstand derzeit 10 000 DM nicht übersteigt., Bei der Klage wird er voll berücksichtigt (7), folglich auch bei Beschwer und Beschwerdegegenstand, beim Mehrvergleich nimmt man hingegen nur einen Bruchteil als "Titulierungsinteresse" (8)., Zu welchen Schwierigkeiten und merkwürdigen Ergebnissen die bisherige Lösung des Bewertungsproblems führen kann, zeigt schließlich das Senatsurteil vom 17. 12. 1990 (NJW-RR 1991, 1083 = LM § 3 ZPO Nr. 75 = BGHR ZPO § 3 - Beschwerdegegenstand 1)., Danach ist in der Reichsjustizkommission bei Beratung des Entwurfs der ZPO lediglich erklärt worden, der Beschwerdegegenstand sei nichts anderes als der Streitgegenstand der höheren Instanz (Hahn, Mat. z. Civilprozeßordnung II, S. 1030)., Doch wird der Beschwerdegegenstand vom ASt. bestimmt.