Mai 2001: Ein US-Berufungsgericht weist Kram an, ihre Bedingungen für die Klageabweisung zu ändern., 17. Mai 2001: Ein US-Berufungsgericht weist Bundesrichterin Kram an, ihre Bedingungen zur Klageabweisung zu ändern., Doch sei nur mit dieser Begründung die Klageabweisung erreichbar gewesen., Entscheidend sei die Klageabweisung, nicht die Begründung, sagte Verbandssprecher Lothar Evers., Lambsdorff erklärte aber jetzt, Kram habe in ihrer Begründung unannehmbare Bedingungen für die Klageabweisung gestellt., Mit "großer Erleichterung" reagierte das Prager Außenministerium auf die Klageabweisung in den USA., In Regierungskreisen hieß es, man könne den Bericht über die angeblich bevorstehende Klageabweisung "nicht einordnen"., Die ARD-"Tagesschau" hatte berichtet, Kram rechne nach der Klageabweisung mit einer baldigen Herstellung der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen durch den Bundestag., Sollte es zu einer Klageabweisung kommen, wäre die letzte große Hürde für die Entschädigung der ehemaligen NS-Zwangsarbeiter genommen., Dass Richter in den sogenannten Class Actions (Sammelklagen) auch dann eine Entscheidung fällen müssen, wenn Kläger und Beklagte mit der Klageabweisung einverstanden sind, ergibt sich aus dem amerikanischen Prozessrecht.