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Der Münchner, der vor einem Jahr vergeblich versucht hatte, eine Gaststättengenehmigung zu bekommen, muss sich nun wegen diverser Ordnungswidrigkeiten verantworten. |
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Es könne nicht angehen, daß Leute, die ein Gebäude besetzen und weder bereit seien, eine Gaststättengenehmigung einzuholen, noch Steuern zu bezahlen, sich durch Androhung von Gewalt Rechte ertrotzen und Zuwendungen vom Staat erhielten. |
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Dem neuen Wirt wurde zwar eine Gaststättengenehmigung erteilt, allerdings nur unter der Auflage den angrenzenden Ladenraum nicht zu nutzen. |