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So wurde die völlig veraltete Definition der Kaufmannseigenschaft, bisher feingliedrig nach Muß-, Kann-, Soll-, Schein- oder Formkaufmann unterschieden, auf zwei sinnvolle Kategorien reduziert. |
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Im Bereich der Statusnormen wie § 109 GVG ist offensichtlich, daß die Verneinung der Kaufmannseigenschaft des persönlich haftenden Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft am Sinn des Gesetzes offenbar vorbeigeht (Ulmer, § 105 Rdnr. |
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KG beginnen die Registergerichte, Bedenken anzumelden, ob der auf die Anteilsverwaltung beschränkten Obergesellschaft die Kaufmannseigenschaft zuerkannt werden kann (170). |
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Da das Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Handwerkern durch das Gesetz zur Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Wirtschaft (19) ersatzlos gestrichen wurde, fallen zukünftig die 10%igen Beitragsabführungen der Handwerkskammern fort. |
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Gesetz über die Kaufmannseigenschaft von Land- und Forstwirten und den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters |