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"Ob schriftlich, mündlich und konkludent (rechtswirksames Verhalten; d.Red |
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Damit räumt er konkludent frühere Defizite nicht zuletzt Wahlmanipulationen ein. |
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Die Äußerung des Vermieters: "Dann zieht doch endlich aus", kann der Mieter als Angebot zur Vertragsaufhebung durch seinen Auszug konkludent annehmen (AG Bergheim, Az. 22 C 167 / 98, aus: Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 4 / 1999, S. 218). |
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Eine bestimmte Form der Kenntnissetzung ist nicht vorgeschrieben, diese kann auch konkludent geschehen (vgl. Schramm, in: |
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An das Versendungsverlangen des Käufers sind nämlich keine hohen Anforderungen zu stellen, es kann insbesondere auch konkludent erklärt werden. |
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Zwischen den Parteien ist - konkludent - eine Schickschuld in der Form des Versendungskaufes gem. § 447 I BGB vereinbart worden. |
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27 f.) eine konkludent getroffene Finanzierungsabrede zwischen Gesellschaft und Darlehensgeber verlangen wollte, ergibt sich nichts anderes: |
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Eine konkludente Genehmigung scheide aus, weil Beschlüsse des Aufsichtsrats als organschaftliche Willenserklärungsakte nicht konkludent gefaßt werden könnten. |
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243) oder wie die Annahme eines Vertragsangebots bei Schutzhüllenverträgen konkludent erklärt werden kann (Rdnr. |
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Diese beruht auf der Vorstellung, daß derjenige, der bei der Erzeugung von Regelungssätzen mitgewirkt hat und diese mitträgt dadurch - zumindest konkludent - auch zum Ausdruck bringt, daß er sie für und gegen sich gelten lassen will. |