-
Am besten als Salat in einer Marinade aus Zitronensaft, Maiskeimöl und viel Petersilie. |
-
Bei raffiniertem Maiskeimöl, obgleich aus dem gleichem gentechnisch veränderten Rostoff hergestellt, nicht also keine Kennzeichnung. |
-
Beispiel: Bei kaltgepreßtem Maiskeimöl ist dies möglich also Kennzeichnung. |
-
Demnach sind Lebensmittel mit Zutaten wie Sojaöl, Maiskeimöl oder aus Maisstärke gewonnenem Glucosesirup, in denen die gentechnische Veränderung nicht mehr nachweisbar ist, von der Kennzeichnungspflicht befreit. |
-
Der Unterschied liegt in den relativen Anteilen: Während in Maiskeimöl und Margarine die mehrfach-ungesättigten Fette überwiegen, besteht Oliven- und Rapsöl zu 80 Prozent aus einfach-ungesättigten Fetten. |
-
Nicht kennzeichnungspflichtig sind dagegen raffiniertes Maiskeimöl und Dextrose. |
-
Wertvoller sind die einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren, die beispielsweise in Lebensmitteln wie Sonnenblumen-, Soja- und Maiskeimöl enthalten sind. |
-
Deshalb empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung neuerdings, nicht nur einseitig Soja-, Sonnenblumen- und Maiskeimöl und daraus hergestellte Margarinen zu verwenden - sie enthalten die Omega-6-Fettsäuren. |
-
Bei Mais sehen wir auch das Problem, daß in Zukunft vermutlich kein gentechnikfreies Maiskeimöl mehr zu haben ist. |