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Da aber das DBA zwischen Deutschland und den USA das Besteuerungsrecht für das vererbte amerikanische Aktienpaket Deutschland zuweist, unterliegt der Sohn in seinem Heimatstaat keiner Erbschaftsteuer. |
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Da dies nicht der Fall ist, muss der Sohn auch in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen, ohne dass eine Anrechnung der kanadischen Steuer erfolgen kann. |
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Nach deutschem Steuerrecht erfolgt eine Anrechnung nur, wenn die im Ausland gezahlte Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht. |
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Der Sohn muss daher in Kanada Einkommensteuer zahlen, ohne dass die in Deutschland gezahlte Erbschaftsteuer in Kanada angerechnet werden kann. |
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Da nach dem kanadischen Steuerrecht lediglich die ausländische Einkommensteuer angerechnet wird, entfällt eine Anrechnung der deutschen Erbschaftsteuer. |
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87.Besteht für den Sohn die Möglichkeit, die in Kanada gezahlte Einkommensteuer und die in Deutschland zu zahlende Erbschaftsteuer miteinander zu verrechnen? |
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Die kanadischen Steuergesetze kennen keine Erbschaftsteuer, sondern nur eine Einkommensbesteuerung des Wertzuwachses. |
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86.Muss der Sohn neben der deutschen Erbschaftsteuer auch noch Erbschaftsteuer in Kanada zahlen? |
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Hat der Erblasser beispielsweise zum Kauf der kanadischen Immobilie ein Darlehen aufgenommen, kann dieses Darlehen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer in Abzug gebracht werden. |
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Schulden sind immer dann abzugsfähig, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen stehen, die der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. |