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Bei Tat Nummer 20 ist Mahmoud 14 Jahre alt und damit strafmündig. |
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Er konnte jedoch erst für einen nach seinem 14. Geburtstag begangenen Raubüberfall belangt werden, weil er zuvor nicht strafmündig war. |
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Die übrigen Verfahren wurden eingestellt - gegen Auflagen oder mangels Tatverdachts oder weil die Betreffenden unter 14 Jahre alt und damit zur Tatzeit noch nicht strafmündig waren. |
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Am Kotti gibt's Stunk" - und die Wahrscheinlichkeit, daß die Randalierer noch nicht strafmündig sind, steigt und steigt. |
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Sie waren noch nicht strafmündig; den Kindern ging es zu Hause gut; sie wurden liebevoll umsorgt, nur brachten ihnen die Eltern nicht bei, die Regeln der Gemeinschaft zu respektieren. |
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Die einzige Straftat, die Mehmet strafmündig begangen hat, sei jedoch nicht schwer genug gewesen, um eine Abschiebung zu rechtfertigen. |
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Um diese Straftäter müssen wir uns ganz besonders kümmern, wenn sie 14 und damit strafmündig geworden sind. |
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Für Raub, Diebstahl und Körperverletzung konnte er aber in 61 Fällen nicht belangt werden, weil er zum Tatzeitpunkt nicht strafmündig war. |
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Im Juli 1998, wenige Tage nachdem er strafmündig geworden war, überfiel Muhlis A. zusammen mit Freunden einen Schüler. |
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Wenige Tage nachdem der Junge strafmündig geworden war, beging er seine 62. Tat. |