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(Amtsgericht Bad Homburg, Aktenzeichen: 2 C 718/01) W. B. Ein Urlauber, der bestohlen wurde und den Diebstahl erst 24 Stunden später der Polizei meldet, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz durch seine Reisegepäckversicherung. |
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Unsinnig ist dagegen eine Reisegepäckversicherung. |
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Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt jedoch: "Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, muß sich so verhalten, als hätte er keine." |
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Etwa acht Millionen Deutsche schützen sich vor solchen Pannen mit einer Reisegepäckversicherung. |
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Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät: "Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, muss sich so verhalten, als hätte er keine." |
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Die Reisegepäckversicherung erstatte den Neuwert im Schadensfall. |
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"Die Entscheidung über eine Reisegepäckversicherung ist vom Wert des Reisegepäcks und Reiseziel abhängig", sagt Brandenstein. |
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Eine Reisegepäckversicherung sei vergleichsweise teuer und habe zudem zahlreiche Leistungsbeschränkungen. |
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Bei der Reisegepäckversicherung, so das Verbrauchermagazin der "Stiftung Warentest", sollten Urlauber genau abwägen, ob diese für sie nötig sei. |
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Cabrio-Verdeck: Wird ein auf einer Flugreise mitgeführtes Cabrio-Verdeck beschädigt, kann der Urlauber nicht verlangen, dass seine Reisegepäckversicherung den Schaden (in diesem Fall von 3300 Mark) übernimmt. |