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BERLINER ZEITUNG/MIKE FRÖHLING Surfen im Büro: Noch sind die Pläne nicht vom Tisch, die eine Steuerpflicht für private Internetnutzung am Arbeitsplatz vorsehen. |
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Zweitens, so Gasse weiter, müsse der Staat garantieren, dass diese Zahlungen zum Zeitpunkt der Einzahlung weder der Sozialversicherungspflicht noch der Steuerpflicht unterliegen. |
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EU-Ausfuhren: Firmen aus der EU, die über Internet ins außereuropäische Ausland verkaufen, sollen danach von der Steuerpflicht befreit werden. |
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Damit werde dann auch deutlich, ob sie ihrer Steuerpflicht nachgekommen seien. |
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In der EU-Kommission hieß es, wegen dieses Problems haben man auch die 100 000-Euro-Schwelle beschlossen: Kleine Betriebe, die nur unregelmäßig nach Europa lieferten, würden damit von der Steuerpflicht von vorneherein ausgenommen. |
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Der Entwurf sieht auch vor, dass Unternehmen aus der EU, die über das Internet ins außereuropäische Ausland verkaufen und liefern, von der Steuerpflicht befreit werden. |
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Die Steuerpflicht soll allerdings nur für Unternehmen gelten, deren Gesamtlieferungen an private Kunden mindestens 100 000 Euro im Jahr ausmachen. |
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Die EU-Kommission verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf, um Internet-Lieferanten aus dem außereuropäischen Raum der Steuerpflicht in der EU zu unterwerfen. |
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Darunter versteht man Steuerfreiheit für die Beiträge und eine Steuerpflicht erst für die später ausgezahlte Zusatzrente. |
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Die EU-Länder verhandeln schon seit Jahren darüber, wie sie sicherstellen können, dass sich EU-Bürger nicht durch Geldanlagen im Ausland der heimischen Steuerpflicht entziehen. |