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Das ist jedoch die "normale" Folge einer Be- triebsaufspaltung.-[Betriebsaufspaltung] Die Haftungsbegrenzung als solche begründet den Vorwurf der Sittenwidrigkeit ebensowenig wie die "bloße" Gläubigergefährdung infolge einer Sicherungsübertragung (46). |
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Serick (Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Bd. III § 30) hat nachgewiesen, daß von der Rechtspr. besonders im Bereich der kollidierenden Gläubigersicherheiten allzuschnell das Merkmal der Sittenwidrigkeit bejaht worden ist. |
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Wert kann der Vorbehaltskäufer verfügen; seine Gläubiger können auf ihn zugreifen (vgl. dazu Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragung, Bd. I, 1963, § 11 I 2, S. 244 ff.; Soergel-Mühl, BGB, 10. Aufl., § 929, Anm. 37 ff.). |