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Für Vater Staat muss er richtig tief in die Tasche greifen. 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer aus dem Kaufpreis sind für diesen Posten aufzubringen. |
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Darüber hinaus sollten das investitionsfeindliche Mietrecht geändert, die Grunderwerbsteuer abgeschafft und die steuerliche Verlustverrechnung eingeführt werden. |
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Dabei zum Kaufpreis hinzurechnen: 3,5 % Grunderwerbsteuer, ca. 2 % Notar- und Gerichtskosten. |
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Statt geplanter 2,1 Mrd. Mark brachte z. B. die Erhöhung der Erbschaftsteuer nur schlappe 7 Mio., die höhere Grunderwerbsteuer statt 4,3 nur 2,7 Mrd. Mark. Grund: sinkende Immobilien-Preise, weniger Erbfälle als erwartet. |
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Grunderwerbsteuer nur noch vorläufig erhoben |
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Beispiel: Eine vierköpfige Familie kauft ein Haus mit Grundstück (Neubau) für 380.000 Mark. Zum Kaufpreis kommen 2 % Notar- und Gerichtskosten sowie 3,5 % Grunderwerbsteuer hinzu. |
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Zentralverband der Hauseigentümer rät zu Einspruch gegen Grunderwerbsteuer - möglicherweise verfassungswidrig. |
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Grunderwerbsteuer steigt von 2 auf 3,5 % vom Kaufpreis. |
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Wenn z. B. die Vermögenssteuer wegfällt und für einen Teil davon die Grunderwerbsteuer erhöht wird, dann sinkt dennoch die Gesamtsteuerlast. |
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Andernfalls könnten Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer ab 2002 nicht mehr erhoben werden, womit den Ländern Einahmen von 16,6 Milliarden fehlen würden. |