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Eine zentrale Rolle spielte das Vorhaben, für Zeit- und Leiharbeiter das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" einzuführen. |
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Denn einer der Umsetzungsvorschläge zum Hartz-Konzept sieht vor, dass die staatliche Konkurrenz, anders als der Privatunternehmer, die Leiharbeiter nicht selbst zu zahlen braucht. |
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Während der Verleihphasen sollen die Leiharbeiter den betriebsüblichen Lohn bekommen. |
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Das Prinzip, nach dem die Leiharbeiter im Entleihbetrieb gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten sollen, gelte nur auf dem Papier. |
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In der SPD-Fraktion brach aber dann der Konflikt um die Bezahlung der Leiharbeiter wieder auf. |
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Inhalt: Zehn Prozent weniger Lohn für zuvor arbeitslose Leiharbeiter, weil die sich an das Erwerbsleben wieder gewöhnen müssen. |
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Leiharbeiter, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, dürfen nur dann niedriger bezahlt werden als Festangestellte, wenn dies ausdrücklich in Tarifverträgen geregelt ist. |
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Es sei auch zu befürchten, dass staatlich geförderte Leiharbeiter fest angestellte Arbeitnehmer verdrängten. |
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Bei den Personalserviceagenturen, die Leiharbeiter vermitteln sollen, entstehen zunächst sogar Kosten. |
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Sie zeigten Skepsis gegenüber einer Bezahlung der Leiharbeiter nach Tarif. |