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In einem Urteil aus dem Jahre 1992 hat der BGH sogar seine bisherige Rechtsprechung verschärft und nunmehr ein Beweisverwertungsverbot angenommen, wenn die Belehrungspflicht verletzt worden ist. |
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Die Verbraucherschützer kritisieren dabei, daß mit rasch angesetzten, nur kurzen Notarterminen die Belehrungspflicht nach dem Beurkundungsgesetz oft unterlaufen werde. |
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Zum Vergleich: Totalitäre Regime wie die DDR kannten keine Belehrungspflicht und verlangten vom Beschuldigten, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. |
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Da Gegenstand einer Beurkundung und der Belehrungspflicht des Notars im übrigen nur die Genehmigungserklärung selbst wäre, könnte der Schutz des Genehmigenden auch bei Einhaltung dieser Form nicht entscheidend verbessert werden. |
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Daraus folgt für die hier bedeutsame Belehrungspflicht des bekl. Notars anläßlich des Beurkundungsvorganges vom 26. 1. 1970: |
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Denn eine entsprechende Regelung, wie z. B. die in § 2 I HaustürWG angeordnete Belehrungspflicht, ist hier gerade nicht vorgesehen. |
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Der OLG-Leitsatz, die Belehrung sei ein gebührenfreies Nebengeschäft des beglaubigenden Notars (63), ist sicher falsch, weil die Beglaubigung der Unterschrift Tatsachenbeurkundung und diese mit keiner Belehrungspflicht verbunden ist. |
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Die Belehrungspflicht endet grundsätzlich auch, wenn der Mandant vor Ablauf der Verjährung des Primäranspruchs wegen der Regreßfrage anderweitig anwaltlich beraten wird (37). |
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Anders ist es, wenn nicht die Beurkundung, sondern die bloße Beglaubigung der Unterschrift unter einem mitgebrachten Vollmachtsentwurf verlangt wird. Der Notar hat bei der bloßen Unterschriftsbeglaubigung keine Prüfungs- und Belehrungspflicht. |
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Das habe jedoch nicht zum Erlöschen der Ansprüche geführt, weil die Kl. eingeräumt habe, ihre Belehrungspflicht bezüglich der Rügepflicht, deren Schriftform und die Rügefrist nach § 13 III 1 GüKUMT möglicherweise nicht nachgekommen zu sein. |