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Das Abnahmeprotokoll liegt mir vor. |
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Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, so muß sich der Bauherr ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vorbehalten, diese Strafe geltend zu machen, da sie sonst hinfällig wird. |
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Liegen nur Mängel vor, die eine Abnahme nicht in Frage stellen, so sind diese in Form einer Mängelliste in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen, um den Beweis zu sichern. |
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Anschließend anerkannte der Mieter im Abnahmeprotokoll ausdrücklich seine Verpflichtung zu weiteren Arbeiten und unterschrieb, dass er die noch fehlenden Schönheitsreparaturen durchführen wird. |
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Vermieter und Mieter können aus dem Abnahmeprotokoll ersehen, welche Arbeiten zur Beseitigung von Schäden noch erforderlich sind und wer dafür verantwortlich ist. |
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Kann sich der Mieter darauf berufen, nicht zur Renovierung verpflichtet zu sein, obwohl er dies im Abnahmeprotokoll unterschrieben hat? |
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Am Ende des Einsatzes steht ein Abnahmeprotokoll, in dem alle Vorkommnisse aufgelistet sind. |