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Auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin will das Fahrverbot als Hauptstrafe einführen, aber nur eingeschränkt für Taten, "die im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen" begangen worden sind. |
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Alfred Sauter (CSU), bayerischer Justizminister, zur BamS: "Die Einführung des Führerscheinentzugs als Hauptstrafe ist in Bayern bereits Regierungsprogramm. |
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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Meyer, Jura-Professor und Mitglied des Rechtsausschusses, zur BamS: "Wir wollen, daß Fahrverbote sowohl als Hauptstrafe, aber auch als sogenannte Nebenstrafe verhängt werden können. |
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Viele Bundesratsinitiativen sind von mir veranlaßt worden: die Veränderung der strafrechtlichen Bewertung von Vollrauschtaten, die gemeinnützige Arbeit als Hauptstrafe, das Sanktionensystem bis hin zur elektronischen Fußfessel. |
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Bedingung: der (nicht vorbestrafte) Fahrer ist viele Jahre unfallfrei und beanstandungslos gefahren und durch die Hauptstrafe "ausreichend gewarnt" (LG Zweibrücken, 449 Js 7699/94). +++ |
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Nicht nur bei Verkehrssündern sollen Richter künftig ein Fahrverbot als Hauptstrafe aussprechen können. |
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So wird das Fahrverbot, bei dem der Führerschein amtlich verwahrt wird, sowohl bei Verkehrssündern als auch bei Straftätern als Hauptstrafe eingeführt. |
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Zur wirksameren Bekämpfung der Kriminalität wollen die Justizminister von Bund und Ländern gemeinnützige Arbeit als Hauptstrafe einführen. |
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Würde künftig das Fahrverbot zur Hauptstrafe, könnte dies zu einer Schieflage führen. |
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Fraglich ist allerdings, ob der gewünschte Erziehungseffekt eintritt, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis zur Hauptstrafe wird, wie es die Sozialdemokraten in einer Gesetzesinitiative vorschlagen. |