Dennoch gilt nun auch hierin der pragmatische Rechtssatz: Ultra posse nemo obligatur Keiner muß mehr leisten, als er kann., Art. 7 Abs. 2 läßt aber eine Ausnahme von diesem Rechtssatz zu, wenn nach allgemeiner internationaler Anschauung eine Handlung bereits als strafbare Handlung galt, auch ohne daß ein Strafgesetz vor der Begehung dieser Handlung erlassen war., Art. 7 Abs.1 enthält in etwas größerer Umschreibung den Rechtssatz des Art. 103 des Grundgesetzes: nulla poena sine lege., Dazu muß ein weiterer Rechtssatz das Staatsorgan verpflichten und diesem seinerseits eine Sanktion androhen, wenn es untätig bleibt., Für ihn war ein Rechtssatz nicht mehr als eine Aussage über das künftige Verhalten der Staatsorgane: Erfüllt jemand den Tatbestand einer bestimmten Norm, wird ein bestimmtes Staatsorgan eine bestimmte Sanktion gegen ihn verhängen., Einen solchen Rechtssatz gibt es nicht im Völkerrecht., Hier gelte der alte Rechtssatz nach Abraham Lincoln: "Nichts ist dauerhaft geregelt, was nicht gerecht geregelt ist.", dieser Rechtssatz ist auch für die Gesetzgeber ( Parlamente ) und Richter der Länder maßgebend und gibt dem Bürger einen unmittelbaren Anspruch gegen den Staat ., schon nach Kant erfordert die Frage , welcher Rechtssatz ( oder welche Regel ) im vorliegenden Fall anzuwenden sei , eben weil sie nicht deduktiv zu lösen ist , eine spontane Entscheidung ., Es ist falsch, das Tötungsverbot als Rechtssatz zu bezeichnen.