Der Kfz-Mechaniker Uwe Riemer, Berlin, war zum Geschäftsführer mit der Befugnis der Einzelvertretung sowie der Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, bestellt und ist wieder abberufen., Die generelle Befugnis eines jeden Geschäftsführers zur Einzelvertretung ist aufgehoben., Es kann die Ermächtigung zur Einzelvertretung erteiltwerden., Sindmehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder der Geschäftsführer zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt., Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer oder, wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis zur Einzelvertretung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteiltwerden., Durch Beschluß der Gesellschafter können Geschäftsführer zur Einzelvertretung ermächtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit werden., Ein etwaiger Widerruf wäre unwirksam. Wenn - wie hier = mehrere Gesellschafter zur Einzelvertretung berechtigt sind und widersprechende Erklärungen abgeben, dann sind diese wirkungslos, wenn sie gleichzeitig abgegeben werden.