• Under the Undesirable Publications Act, s.3(1), the Minister of Home Affairs has the power to prohibit importation, sale or circulation of publications which are contrary to the public interest.
• وبموجب البند 3 (1) من قانون المنشورات المثيرة لاعتراضات، يتمتع وزير الشؤون الداخلية بصلاحية حظراستيراد أو بيع أو توزيع المنشورات التي تتعارض والمصلحة العامة؛
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