"Ob schriftlich, mündlich und konkludent (rechtswirksames Verhalten; d.Red, Damit räumt er konkludent frühere Defizite nicht zuletzt Wahlmanipulationen ein., Die Äußerung des Vermieters: "Dann zieht doch endlich aus", kann der Mieter als Angebot zur Vertragsaufhebung durch seinen Auszug konkludent annehmen (AG Bergheim, Az. 22 C 167 / 98, aus: Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 4 / 1999, S. 218)., Eine bestimmte Form der Kenntnissetzung ist nicht vorgeschrieben, diese kann auch konkludent geschehen (vgl. Schramm, in:, An das Versendungsverlangen des Käufers sind nämlich keine hohen Anforderungen zu stellen, es kann insbesondere auch konkludent erklärt werden., Zwischen den Parteien ist - konkludent - eine Schickschuld in der Form des Versendungskaufes gem. § 447 I BGB vereinbart worden., 27 f.) eine konkludent getroffene Finanzierungsabrede zwischen Gesellschaft und Darlehensgeber verlangen wollte, ergibt sich nichts anderes:, Eine konkludente Genehmigung scheide aus, weil Beschlüsse des Aufsichtsrats als organschaftliche Willenserklärungsakte nicht konkludent gefaßt werden könnten., 243) oder wie die Annahme eines Vertragsangebots bei Schutzhüllenverträgen konkludent erklärt werden kann (Rdnr., Diese beruht auf der Vorstellung, daß derjenige, der bei der Erzeugung von Regelungssätzen mitgewirkt hat und diese mitträgt dadurch - zumindest konkludent - auch zum Ausdruck bringt, daß er sie für und gegen sich gelten lassen will.