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Jetzt, eine Woche nach der vorläufigen Aussetzung des Verbotsverfahrens, basteln die mit der Prozessvertretung beauftragten Anwälte und Professoren immer noch an dem neuen Schriftsatz - und dabei geht es keineswegs nur um einzelne Formulierungen. |
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Dies gilt nur dann nicht, wenn Angehörige der freien Berufe solche Informationen im Zusammenhang mit einer Prozessvertretung oder im Rahmen ihrer rechtsberatenden Tätigkeit erhalten. |