Eigentlich könnten wir Sie verklagen wegen Freiheitsentziehung, nach Paragraph so und so des Gesetzbuches., Widerrechtliche Freiheitsentziehung kann gefährlich werden!, "Es giebt nur Eine: Freiheitsentziehung!, Gegen diese Freiheitsentziehung hatte G. Beschwerde eingelegt, der das Landgericht nun zustimmte: Die Polizei habe es an der gebotenen Einzelfall-Prüfung fehlen lassen., Weil die Freiheitsentziehung der schwerste Eingriff in das Recht auf Freiheit sei, müsse der Staat die unverzügliche Entscheidung eines Richters garantieren., Nach Artikel 104 des Grundgesetzes hat nur ein Richter über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung zu entscheiden ("Richtervorbehalt")., Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen"., Unter die Räder kommt dabei der Artikel 104, Absatz 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden., Man lese nach im "Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen": "Für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung" zahlt der Staat dem Unschuldigen elf Euro., Die festgehaltene Person ist spätestens bis zum "Ende des Tages nach dem Ergreifen" zu entlassen, wenn nicht vorher ein Richter die Fortdauer der Freiheitsentziehung angeordnet hat (Art. 20 PAG).