Das Abnahmeprotokoll liegt mir vor., Wurde eine Vertragsstrafe vereinbart, so muß sich der Bauherr ausdrücklich im Abnahmeprotokoll vorbehalten, diese Strafe geltend zu machen, da sie sonst hinfällig wird., Liegen nur Mängel vor, die eine Abnahme nicht in Frage stellen, so sind diese in Form einer Mängelliste in das Abnahmeprotokoll aufzunehmen, um den Beweis zu sichern., Anschließend anerkannte der Mieter im Abnahmeprotokoll ausdrücklich seine Verpflichtung zu weiteren Arbeiten und unterschrieb, dass er die noch fehlenden Schönheitsreparaturen durchführen wird., Vermieter und Mieter können aus dem Abnahmeprotokoll ersehen, welche Arbeiten zur Beseitigung von Schäden noch erforderlich sind und wer dafür verantwortlich ist., Kann sich der Mieter darauf berufen, nicht zur Renovierung verpflichtet zu sein, obwohl er dies im Abnahmeprotokoll unterschrieben hat?, Am Ende des Einsatzes steht ein Abnahmeprotokoll, in dem alle Vorkommnisse aufgelistet sind.