München - Am Dienstag wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Zukunft des abgeschobenen jugendlichen Serienstraftäters "Mehmet" verhandeln., Verwaltungsgerichtshof verhandelt über die Zukunft des abgeschobenen Serienstraftäters, Für die Dauer des Prozesses ließ der Verwaltungsgerichtshof Mehmets Einreise zu., Die Verhandlung über seine Aufenthaltserlaubnis und die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München entschied., Dieses sogar dann, wenn die Wohnung von der Kommune ausdrücklich "zu Wohnzwecken" ausgewiesen worden war (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 24 CS 3282/94)., Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 TH 2257/92) entschied, dass das Wohnungsamt bei erwiesener gewerblicher oder freiberuflicher Zweckentfremdung sogar die Wohnungsschlüssel einziehen kann., Mehmet soll zurückkehren dürfen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (WELT am SONNTAG vom 25. November)., Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München befasst sich in mündlicher Verhandlung am 19. Dezember mit der Klage eines 47 Jahre alten Volksschullehrers, der sich durch das Kruzifix im Klassenraum in seiner Glaubensfreiheit eingeschränkt sieht., Der Fall Mehmet hat neues Aufsehen erregt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat: Mehmet darf nach Deutschland zurückkehren., Mehmet hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof auf Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung durch die Stadt München geklagt.